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Leitbild

Wir als Schulleiterinnen/Schulleiter sind mit verantwortlich für die Zukunft unserer Kinder, insbesondere in unserer Schule, die wir leiten. Deshalb fühlen wir uns verantwortlich für gute Schule als Teil einer Bildungslandschaft, unabhängig von der Schulform, die wir vertreten.
Um dies zu erreichen ist eine Zusammenarbeit erforderlich mit den Eltern, den Schulträgern, dem Schulministerium, Wissenschaft, Bildungs- und Jugendhilfeorganisationen, Medien und Vertretern von Kultur, Sport und Wirtschaft.

Zur Stärkung unserer professionellen Arbeit bietet die SLV NRW ihren Mitgliedern:

  • gemeinsame Interessenvertretung
  • substanzielle Fortbildung
  • Auskunft, Beratung, Hilfestellung bei rechtlichen Problemen
  • sensible Erfassung von Trends, wichtige Veränderungen und interessante Initiativen und Lösungsansätze für aktuelle
  • Herausforderungen
  • Etablierung von Schulleitungsprofessionalität auf Bundesebene, in Europa und im internationalen Austausch1.

Die Zusammenarbeit in unserem Verband soll allen Mitgliedern Gelegenheit geben Kompetenzen einzubringen und zu erweitern. Die SLV NRW lädt ein zur Mitgestaltung im Schulleitungsverband und fördert kreatives und wirksames Umsetzen.
Gegenüber Regierung und Ministerium nimmt die SLV NRW das Anhörungsrecht wahr, liefert Stellungnahmen und Expertisen, wirkt in Arbeitskreisen zu Schulleitungsfragen mit und bezieht Position. Diese Stellungnahmen erhalten umso mehr Gewicht, je stärker unser Verband wird und je aktiver wir uns als Mitglieder engagieren, nötigenfalls aber auch abgrenzen gegenüber fragwürdigen Entwicklungen oder rein politischem Kalkül.
Die SLV NRW sieht es als ihre Aufgabe an, die berufliche Position der Schulleitungen zu stärken. Wir sehen die Leitung einer Schule als ein herausgehobenes Amt an mit eigenständiger Qualifizierung/Ausbildung und Besoldung.
Die administrativen und rechtlichen Verfahren für die Gewinnung neuer Schulleiterinnen/Schulleiter muss den nationalen und europäischen Ansprüchen an Qualität, Transparenz und Demokratie genügen.
Das Führungsamt „Schulleitung“ hat Priorität vor jeder Unterrichtsverpflichtung. Für die Leitungsaufgaben müssen alle Schulleitungen über eine entsprechende Leitungszeit verfügen. Ein Unterrichtsminimum für Schulleiterinnen/Schulleiter - als obligatorisch - muss entfallen.
Ein weiteres Ziel ist die Verleihung der Eigenschaft als Dienstvorgesetzte gegenüber allen an der Schule tätigen Personen. Dies entspricht der Gesamtverantwortung für die Erziehungs- und Bildungsarbeit an der Schule. Wir fordern eine selbstständige Schule mit weitgehenden Entscheidungsrechten im Bereich von Personal, Ressourcen und schuleigenem Lehrplan, die verankert und eingebunden ist in ihrer Bildungslandschaft.
Es ist Aufgabe unseres Verbandes die Leitungsrolle immer wieder neu zu überprüfen, zu aktualisieren und die zugehörigen Rahmenbedingungen einzufordern.

1 Mitgliedschaft in: Allgemeiner Schulleitungsverband Deutschlands(ASD); European School Heads Association (ESHA); International Confederation of Principals (ICP)
 

 
   
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