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Beratungsdienst

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Aufgaben von Schulleiterinnen und Schulleitern sind in den letzten Jahren sehr viel umfangreicher und komplexer geworden. Gleichzeitig ist bei gestiegenen Anforderungen nicht genügend Leitungszeit vorhanden. Immer wieder tauchen Fragestellungen auf, die nicht leicht und eindeutig zu beantworten sind. Oft geraten Kolleginnen und Kollegen auch in Situationen, in denen sie sich in der Ausübung ihres Amtes behindert sehen.

Deshalb hat der Vorstand der Schulleitungsvereinigung Nordrhein-Westfalen (SLV-NRW) für die Mitglieder einen Beratungsdienst für alle Fragestellungen eingerichtet, die mit ihrer Funktion in Verbindung stehen. Die Kolleginnen und Kollegen sollen hiermit in ihrer Arbeit unterstützt werden Der Vorstand hat mich mit der Betreuung des Beratungsdienstes beauftragt.

Schicken Sie deshalb Ihre Anfragen bitte per E-Mail über folgenden Link (bitte anklicken):

oder rufen Sie an unter:

Telefon dienstlich: 0521 / 557 99 15-12; Fax dienstlich: 0521 / 557 99 15-15
(Grundschule Sudbrack, Klarhorststr. 8, 33613 Bielefeld)

Alle Anfragen werden vom Vorstand streng vertraulich behandelt. Falls eine Anfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist, werden wir nach erfolgreicher Bearbeitung fragen, ob dieser Fall - selbstverständlich ohne Namensnennung - publiziert werden kann.

Die kollegiale Beratung läuft folgendermaßen:
Neben dem Sachverstand des Vorstandes haben wir unter unseren Mitgliedern Experten für einzelne Sachgebiete. Sollte eine Anfrage innerhalb des Vorstandes nicht bearbeitet werden können, werden die Anfragen an unsere Experten weitergeleitet. Wenn ein Mitglied als Experte für einzelne Sachgebiete zur Verfügung stehen möchte, bitte ich um Meldung an die oben angegebene E-Mail-Adresse (oder ggf. um Anruf oder Fax). In besonders schwierigen Situationen wird die Schulleitungsvereinigung ihren juristischen Rechtsberater mit der Angelegenheit beauftragen. Dies muss in einigen Fällen sogar unbedingt geschehen, da wir juristische Beratung in konkreten Einzelfällen nicht leisten können und dürfen.
Die vielen Anfragen in den letzten Jahren zeigen uns, dass wir mit unserem Beratungsdienst einem großen Bedarf entgegenkommen. Etliche Anfragen waren von so einschneidender Bedeutung, dass wir sie - natürlich allgemein und ohne Namen - zum Gegenstand von Besprechungen mit dem Ministerium gemacht haben und weiter verfolgen. Ein Dauerthema ist dabei leider die teilweise äußerst eigenwillige und sehr unterschiedliche Durchführung oder gar Missachtung von Gesetzen, ministeriellen Erlassen und Verordnungen in den einzelnen Bezirksregierungen und Schulämtern.

Mit freundlichen Grüßen

M. Reiske (Vorstandsmitglied der Schulleitungsvereinigung NRW)

 
   
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